Bürofläche | Feldkirch | top Lage | diverse Flächenvariation

6800 Feldkirch, Bürofläche zur Miete

Kontaktdaten

Objektdaten

  • Objekt-ID
    3576
  • Objekttypen
    Büro/Praxis, Bürofläche
  • Adresse
    6800 Feldkirch
  • Bürofläche ca.
    64 m²
  • Gesamtfläche ca.
    64 m²
  • Heizungsart
    Zentralheizung
  • Zustand
    gepflegt
  • Verfügbar ab
    sofort
  • Warmmiete
    976,74 EUR

Ausstattung / Merkmale

  • ✓ Altbau
  • ✓ Personenaufzug

Energieausweis

  • Energieausweistyp
    Bedarfs­ausweis
  • Gebäudeart
    Wohngebäude

Objekt­beschreibung

Bürofläche | Feldkirch | top Lage | diverse Flächenvariation

Charmante Bürofläche in der begehrten Schillerstraße zu vermieten!

Büroraum 1 und 2: ca. 64,00 m² für 976,74 €

Das Büro befindet sich in der renommierten Schillerstraße und bietet Ihnen eine hervorragende Lage mit herausragender Infrastruktur. Innerhalb weniger Minuten erreichen Sie sämtliche Annehmlichkeiten des Alltags, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Busverbindungen, Banken, Ärzte und vieles mehr.

Das im 2. Obergeschoss liegende Objekt beeindruckt durch großzügige und lichtdurchflutete Büroräume. Dank der großen Fensterfronten genießen Sie exzellente Lichtverhältnisse, die eine angenehme und produktive Arbeitsatmosphäre schaffen.

Die Büroräume unterteilten Flächen bestechen durch ihren klassischen Altbaustil. Merkmale wie das elegante Fischgrätparkett, große Altbaufenster und die großzügige Raumhöhe tragen zu einem charmanten und repräsentativen Arbeitsumfeld bei.

Nutzen Sie die Gelegenheit, in dieser attraktiven Lage und mit dieser stilvollen Ausstattung Ihr Unternehmen zu präsentieren. Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ab Oktober steht Ihnen bei Bedarf eine angrenzende Fläche von ca. 85 m² zur Verfügung, die Sie zusätzlich anmieten können. Darüber hinaus sind im Keller praktische Lagermöglichkeiten vorhanden.

Einmalkosten:

Finanzamtgebühr
Kaution: 3 BMM
Vermittlungshonorar: 2 BMM zzgl. 20% MwSt

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Lage

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